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Projektgebiete
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Gräsig von Michelstadt Bericht der Agenda 21 Gruppe aus dem Jahr 2001 Bericht von Annette Modl und Nicolas Chalwatzis aus dem Jahr 1990 |
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Naturpark
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Während das Hessische Umweltministerium am 19.07.2006 mit aktuellem Inhalt auf seiner Internetseite über die Naturparke in Hessen und ihre in Naturschutzdimensionen weit zurückliegenden Ursprünge informiert("Um die Besonderheiten der Landschaften, ihre Schönheiten und Eigenarten zu bewahren und vor Übernutzung zu schützen, wurden in den Jahren 1957 bis 2001 zehn Naturparke gegründet und der Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsgebiet erschlossen.") , äußern Naturschutzverbände aus dem Bereich des Naturparks Bergstraße Odenwald Kritik an der Naturpark-Politik der Landesregierung und monieren: "Naturparks existieren nur noch auf dem Papier." (echo-online berichtet am 26.07.2006) |
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Naturdenkmale
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Der Odenwaldkreis hat 1995 ein Buch über seine Naturdenkmale veröffentlicht, aus dem die nachfolgenden Texte wiedergegeben werden. Mit diesem Buch wird die erste ausführliche Inventarisierung der Naturdenkmale im Odenwaldkreis vorgelegt. Bisher existierten nur das alte "Verzeichnis der Naturdenkmale im Kreis Erbach", daneben eine kurze, aktuelle Liste der Naturdenkmale und zahlreiche, zumeist wenig aussagekräftige Einzelakten. Anlaß für diese Veröffentlichung in Buchform war auch die Notwendigkeit, wegen der fragwürdigen rechtlichen Qualität der alten Naturdenkmalausweisungen alle zur Zeit bekannten schutzwürdigen Objekte im Kreisgebiet in ein neues, den heutigen Anforderungen genügendes Ausweisungsverfahren einzubeziehen. Dieses Buch soll eine vollständige, aber kompakte Dokumentation der zu dieser "Stunde Null" im Jahre 1995 im Odenwaldkreis vorhandenen Naturdenkmale sein. Alle 69 Objekte werden in Text und Bild vorgestellt. Durch einen zugeordneten Kartenausschnitt sind sie in der Natur leicht auffindbar. Das Buch will kein Wanderführer sein. Die kleinen Ausschnitte aus der topographischen Karte 1:25.000 stellen daher nur eine Orientierungshilfe in Verbindung mit vorhandenen Wanderkarten dar. Der Besuch des einen oder anderen Naturdenkmals kann dann ohne weiteres in eine Wanderung einbezogen werden. Besonderes Gewicht hat die bildliche Darstellung der Naturdenkmale. Nur mit einer guten Fotografie kann der Zustand eines Objektes letztlich umfassend dokumentiert werden. Besonderer Dank gilt daher Herrn Hugo Friedel, Höchst, der dem Odenwaldkreis über 300 aktuelle Aufnahmen überlassen hat. Von ihm stammen, bis auf wenige Ausnahmen, alle Bilder in diesem Buch. Dipl.-Ing. Uwe Krause, Untere Naturschutzbehörde, hat den Text verfaßt und vorhandene Literatur eingeflochten. Der Kreisausschuß des Odenwaldkreises |
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Naturdenkmale
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Die starke Stieleiche (Quercus robur L.), mit einer Höhe von etwa 14 m, weist einen Stammumfang von 3,80 m auf. Der Grenzbaum, dessen Alter auf etwa 300 Jahre geschätzt wird, steht am Höhenweg zum Hainhaus, in Nähe des Waldrandes. Er ist ursprünglich im Waldrand aufgewachsen und wurde erst durch einen Kahlschlag in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts freigestellt. Der Standort des "Odenwaldbaumes" liegt auf etwa 335 m über NN, innerhalb der naturräumlichen Teileinheit Nr. 144.64 "Sellplatte". |
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Landschaftsschutzgebiet
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Während das Hessische Umweltministerium am 19.07.2006 mit aktuellem Inhalt auf seiner Internetseite über die Naturparke in Hessen und ihre in Naturschutzdimensionen weit zurückliegenden Ursprünge informiert("Um die Besonderheiten der Landschaften, ihre Schönheiten und Eigenarten zu bewahren und vor Übernutzung zu schützen, wurden in den Jahren 1957 bis 2001 zehn Naturparke gegründet und der Bevölkerung als Freizeit- und Erholungsgebiet erschlossen.") , äußern Naturschutzverbände aus dem Bereich des Naturparks Bergstraße Odenwald Kritik an der Naturpark-Politik der Landesregierung und monieren: "Naturparks existieren nur noch auf dem Papier." (echo-online berichtet am 26.07.2006) |
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Landschaftsschutzgebiet
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Auszug aus § 61 HENatGAufhebung und Fortgeltung bisherigen Rechts (1) Das Hessische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl I. S. 145) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2005 (GVBl. I S. 769), wird aufgehoben.
(2) Die folgenden Rechtsverordnungen treten am Tage nach dem Inkrafttreten der Verordnung nach § 32 Abs. 1 außer Kraft:
1. Für den Regierungsbezirk Darmstadt: a) Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Odenwald“ vom 22. April 2002 (StAnz. S. 1777), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Februar 2005 (StAnz. S. 1033); ...
Das erforderliche Verordnungsgebungsverfahren zum Erlass dieser „Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen“ ist abgeschlossen. Die Verordnung wurde am 16. Januar 2008 von Herrn Minister Dietzel unterzeichnet und am 07. März 2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (GVBl. I S. 30) verkündet. Sie ist damit am 8. März 2008 in Kraft getreten.
Verordnung zur Ausweisung und Änderung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Regierungsbezirk Darmstadt vom 22. April 2002 Aufgrund des § 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBI. I S. 434), wird, nachdem den nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 2994), zuletzt geändert durch Artikel 205 der Siebten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), anerkannten Verbänden Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde, im Benehmen mit der oberen Behörde der Landesplanung verordnet: |
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Landschaftsschutzgebiet
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Schutzzweck und Schutzziel werden insbesondere für die Naturräume im Odenwaldkreis nachfolgend auszugsweise wiedergegeben: |
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