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Áceras anthropóphorum (Ohnhorn)
Áceras anthropóphorum (Ohnhorn)
Regionales Agrarumweltkonzept

 

Regionales Agrarumweltkonzept  

Leitbild

 Das regionale Leitbild der Region „Der Odenwald – die landschaftlich und kulturell attraktive und ökologisch intakte Region mit klarem Qualitätsprofil in Rhein-Main-Neckar" zeigt auf, dass insbesondere im Odenwaldkreis als Kerngebiet, den Umweltbelangen und in besonderem Maße der Landschaftspflege und dem Naturschutz eine große Bedeutung zukommt.Das heißt, dass in den nördlichen Bereichen des Landkreises, in denen noch eine vergleichs­weise intensive Landwirtschaft betrieben wird, neben der Erhaltung und Entwicklung von ökologischen Vernetzungselementen, wie Bachauen, Hecken, Böschungen oder Streuobst­beständen, langfristig eine umweltverträgliche, natur- und ressourcenschonende Landwirt­schaft erreicht werden soll. Dagegen steht im südlichen Teil des Landkreises die Offenhaltung der noch vorhanden Freiflächen wie Bachauen oder Waldwiesen durch eine extensive land­wirtschaftliche Nutzung oder Pflege im Vordergrund.Insgesamt betrachtet, prägen der hohe Waldanteil und insbesondere die in den meisten Gemeinden ausgedehnten Streu­obstbestände die auf Grünlandnutzung ausgerichtete Kultur­landschaft des Odenwald­kreises. Das Streuobst hat daher für das regionale Leitbild des Kreisgebietes einen hohen Stellenwert.

Einfluss auf das regionale Leitbild nehmen aber auch die gesetzlich festgelegten Schutzgebiete und Objekte (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete) und die zurzeit zur Verfügung stehenden staatlichen Förderpro­gramme. Sie setzen ihrerseits durch die jeweiligen Zielsetzungen Prioritäten, die natürlich bei der Entwicklung des regionalen Leitbildes berücksichtigt werden.

 

 

Instrumente zur Zielerreichung 

Nur Ziele, die im Einklang mit den Zielen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 07 (EPLR 07) stehen insbesondere mit dem Schwerpunkt 2 „Landnutzung und Umwelt“, können mit dem Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramm zur Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden. Das übergeordnete Ziel für den Schwerpunkt 2 „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ ist die nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Hierdurch soll eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land­bewirtschaftung unter sozialen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten gewährleistet werden. Dabei sind auch die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung, des Umwelt- und des Naturschutzes zu beachten. Die strukturellen sowie ökologischen Rahmenbedingungen des ländlichen Raumes sollen verbessert werden. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, eine mit wertvollen Landschaftselementen vielfältig ausgestattete Landschaft zu erhalten und zu sichern.Die Umsetzung nachhaltiger Landbewirtschaftung basiert dabei auf dem strategischen Ansatz „Schutz durch Nutzung“. Ausgangsüberlegung hierfür ist ein System differenzierter Nutzungsintensitäten, das eine Kombination verschiedenster Instrumente wie Ausweisung von Schutzgebieten sowie Sanktions- (Ordnungsrecht und Cross Compliance) und Förder­maßnahmen beinhaltet. 

Die einzelnen Förderverfahren im HIAP sind:

  • Ökologischer Landbau
  • Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten/ Winterbegrünung
  • Anlage von Blühflächen und Schonstreifen
  • Standortangepasste Grünlandextensivierung
  • Bewirtschaftung von besonderen Lebensräumen und Habitaten
  • Förderung des Pheromoneinsatzes zur Traubenwicklerbekämpfung im Weinbau
  • Förderung des Steillagenweinbaus  

Neben HIAP stehen zur Erreichung der Ziele weitere Instrumente zur Verfügung:

  • Lokale Agrarumweltprogramme und Projekte der Kreise und Kommunen,
  • Pflegeverträge über Hessen Forst,
  • Flurbereinigungsverfahren,
  • Förderprojekte im Rahmen von LEADER ,
  • Kompensationsmaßnahmen auf der Grundlage der Kompensationsverordnung,
  • Mittel der Ausgleichsabgabe der Naturschutzbehörden,
  • Kooperationen in Wasserschutzgebieten,
  • Förderprogramme der Wasserwirtschaftsverwaltung,
  • Beratungen des Landesbetriebes Landwirtschaft,
  • Projekte der Verbände, etc.  

Neben dem administrativen Handeln haben die gemeinsamen Aktivitäten und die Zusammen­arbeit mit ehrenamtlichen Organisationen eine die Kultur und das Heimatbewusstsein stärkende Bedeutung, wie die vielen lokalen Projekte im Landkreis beweisen. Da hier die gegenwärtigen staatlichen Förderprogramme nicht oder kaum greifen, hat der Odenwaldkreis das eigene Programm „Mensch – Natur – Kulturland­schaft" aufgelegt. Ziel ist die Prämierung für den Odenwaldkreis bedeutsamer Biotope, Projekte und Maßnahmen zur deren Erhaltung oder Entwicklung. Honoriert werden insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung ökologisch wertvoller Grünland- oder Streuobstbestände oder besonderer Lebensräume.Die Verwendung der Ausgleichsabgabe verliert zunehmend an Bedeutung, da auf Grund des novellierten Hessischen Naturschutzgesetzes im Odenwaldkreis kaum noch Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stehen.Dagegen bleibt abzuwarten, ob im Rahmen von Natura 2000 oder Wasserrahmenrichtlinie neue Fördermöglichkeiten erschlossen werden können.


Schätzung der Flächenpotentiale bzw. Umsetzung der Förderung bezogen auf den Odenwaldkreis:

FörderverfahrenFläche in Hektar
HIAP-Verpflichtungen20062007200820092010
Ökologischer Landbau-450434noch keine Zahlen vorhandennoch keine Zahlen vorhanden
Zwischenfrüchte und Untersaaten (Winterbegrünung)----7
Blühflächen und Schonstreifen----21
Standortangepasste Grünlandextensivierung-7011.0051.2461.850
Bewirtschaftung besonderer Lebensräume--62--
HELP und HEKUL-Verpflichtungen20062007200820092010
Ökologischer Landbau (alt)1.293501382noch keine Zahlen vorhandennoch keine Zahlen vorhanden
Grünlandextensivierung (HEKUL)2.0531.3591.282noch keine Zahlen vorhandennoch keine Zahlen vorhanden
MDM-Verfahren (HEKUL)247247247--
HELP1.488787635554-
KompensationsflächenFlächensumme in Hektar bis 2009
Kompensation167

  

Das Regionale Agrarumweltkonzept  kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.


  

Regionales Landschaftspflegekonzept (seit 2007 schrittweise als Regionales Agrarumweltkonzept fortgeschrieben)

Seit 1995 besteht eine Arbeitsgruppe für das Regionale Landschaftspflegekonzept (RLK) im Odenwaldkreis. Naturschutzverbände, Naturschutzbehörden, Forstämter, Wasserbehörde und das Amt für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz engagieren sich gemeinsam für die Erhaltung und Entwicklung der heimischen Kulturlandschaft. Auf der Grundlage des zusammengetragenen Fachwissens über die Natur und Landschaft sowie über die Landwirtschaft in der Region werden Handlungsgebiete und Maßnahmen der Landschaftspflege im Offenland und ggf. auch im Wald abgestimmt. Dabei achten die Akteure des Arbeitskreises darauf, dass kommunale und staatliche Planungen im Einklang stehen und Maßnahmen gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern umgesetzt werden.

Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses ist das Regionale Landschaftspflegekonzept. Alle Handlungsgebiete für die Landschaftspflege sind in einer Übersichtskarte (1 : 25.000) dargestellt. An der farblichen Markierung der Flächen ist zu erkennen, welche landschaftspflegerischen Ziele jeweils im Handlungsgebiet verfolgt werden. So geht es um Auen- und Gewässerschutz, Schutz von Hecken, Streuobstbeständen und artenreichen Wiesen. Auch die ökologische Entwicklung von bisher intensiv genutzten Flächen ist vorgesehen, damit sie im Verbund mit anderen Biotopen bestimmte Funktionen, z. B. Nahrungs- und Brutgebiet für Vogelarten oder als Trittstein bei der Ausbreitung und Wanderung übernehmen können (Biotopvernetzung).

Der gesamte Text des Regionalen Landschaftspflegekonzeptes (pdf, 319 kB) steht Ihnen hier zur Verfügung>

Kurzfassung des Konzeptes:

Arbeitsgruppe
Konzept
Täler und Auen
Streuobst
Sonderstandorte
Biotoptypen des RLK
Flächenverteilung
Umsetzung von Maßnahmen